Neue Regelungen für Ärzte bei der sächsischen Polizei

Das Sächsische Staatsministerium des Innern und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz haben vereinfachte Regelungen für die Unterstützung von Ärzten bei polizeilichen Ermittlungen vereinbart. Dazu gehören die Vergütung von Blutentnahmen und Untersuchungen zur Gewahrsamsfähigkeit, eine einfachere Abrechnung und Klarheit bei Haftungs- und Versicherungsfragen. Die neuen Regelungen finden sich in Muster Kooperationsvereinbarungen, die seit dem 1. September 2017 gültig sind.


Die Vereinbarungen zwischen dem Krankenhaus bzw. dem niedergelassenen Arzt und der Sächsischen Polizei finden sie hier:

Polizeibeamte dürfen keine Blutentnahmen durchführen, sondern nur Ärzte. Mit der Prüfung im Labor können Alkohol, Drogen oder andere chemische Stoffe im Körper festgestellt werden. Diese liefern der Justiz beziehungsweise den Bußgeldstellen die nötigen Beweise, um Straf- oder Bußgeldverfahren entscheiden zu können. Somit können mögliche Straftatbestände rascher aufgeklärt und Gerichtsurteile erlassen werden.


Bislang waren Ärzte im Auftrag der Polizei bei Blutentnahmen und Gewahrsamsfähigkeitsuntersuchungen nicht hinreichend versichert. Dies galt beispielsweise, wenn ein Arzt während einer Blutentnahme vom Betroffenen angegriffen wurde. In diesen Fällen war nicht eindeutig geregelt, wer für Schäden aufkommt beziehungsweise welche Versicherung eintritt. Hier ist jetzt eindeutig der Unfallversicherungsschutz geklärt. Auch die Haftung bei Schäden durch die ärztliche Untersuchung ist geklärt, da hier die Amtshaftung greift (ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).


Bei der Vergütung der ärztlichen Leistungen gibt es künftig eine vereinfachte Abrechnung. Eine Gewahrsamsfähigkeitsuntersuchung muss nicht mehr in einzelnen aufwendigen Untersuchungsschritten abgerechnet, sondern kann als Gesamtsumme geltend gemacht werden. Für Ärzte bedeutet die neue Regelung eine deutliche Erleichterung. Die Leistungskomplexe im Rahmen von Blutabnahmen und Gewahrsamsfähigkeitsuntersuchungen sind hier zusammengefasst:

Innenminister Markus Ulbig postuliert: "Die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Ärzten ist unverzichtbar für die Arbeit der sächsischen Polizei. Die gemeinsam erarbeitete Lösung verspricht mehr Sicherheit für alle Beteiligten und eine bessere Aufklärung. Ärztliche Gutachten können so noch schneller zu den Staatsanwaltschaften gegeben werden."


Sozialministerin Barbara Klepsch sagt: "Mit den neuen Regelungen ist Sicherheit bei Abrechnungs- und Haftungsfragen geschaffen worden. Ich freue mich, dass somit auch zukünftig ausreichend Ärzte und Krankenhäuser bei der polizeilichen Aufgabenerfüllung mitwirken können."


Landesärztekammerpräsident Erik Bodendieck betont: "Für Ärzte ist es nicht einfach, die polizeiliche Unterstützung neben ihrer täglichen Arbeit zu leisten. Die neuen Regelungen zur Haftung und zur Abrechnung machen es aber viel leichter und sichern die Kollegen zudem rechtlich ab."


Weitere Informationen zu den Leistungen für die Polizei bietet der

Die wichtigsten Auftragsdokumente sind hier für sie zusammengestellt: