BGH Urteil verpflichtet Arztbewertungsportale auf Neutralität

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Arzt-Bewertungsportal Jameda vom 20. Februar 2018 schien zunächst wie ein Sieg für die klagende Ärztin: Das Portal muss ihr Profil löschen, da die Werbepraxis Jamedas einer rein "neutralen" Informationsvermittlung entgegensteht. Jameda reagierte sofort und entfernte die angemahnten Werbeanzeigen für andere Ärzte auf allen Profilen.


Damit bleibt es - zunächst - bei der bestehenden Rechtssprechung: Bewertungen sind auch gegen den Willen der Betroffenen legitim. Das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit überwiegt. Nun wird es aber ausdrücklich eingeschränkt durch das Neutralitätsgebot.


Die öffentliche Bewertung freiberuflich tätiger Ärzte, die ihre Leistungen in Konkurrenz zu anderen Ärzten anbieten, müssen sich Ärzte also weiter gefallen lassen. Richtig ist, dass Ärzte auch schon vor dem Urteil gegen unwahre oder beleidigende Inhalte vorgehen konnten und den Betreiber des Bewertungs-Portals zur Löschung dieser Inhalte zwingen konnten.


Mit dem Urteil zu Jameda wird nun klargestellt, dass es bei einigen Plattformen nicht nur um Verbraucherinteressen, sondern auch um wirtschaftliche Interessen der Anbieter geht. „Wenn eine Geldzahlung Einfluss auf Platzierung und Darstellung des Arztprofils nimmt, ist das eben keine neutrale Verbraucherinformation mehr. Wir begrüßen daher das Urteil zu Jameda, das bei nichtneutraler Nutzung der Arztdaten eine Löschung des Profils zulässt", so der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck.