Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen: Weniger Behandlungsfehler in Sachsen

Seit 25 Jahren klärt die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Sächsischen Landesärztekammer mögliche Behandlungsfehler für Patienten. Ihr Bericht für 2017 zeigt trotz hoher Arbeitsbelastung der Ärzte stabile bis rückläufige Zahlen. So gingen im letzten Jahr 356 Anträge wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers ein (2016: 363). In 234 Fällen wurde auf Grund der eingereichten Unterlagen eine Begutachtung wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingeleitet (2016: 233). Davon wurde in 45 Fällen ein Behandlungsfehler durch die Gutachterstelle festgestellt (2016: 52).


„Jeder Behandlungsfehler ist ein Fehler zu viel, denn hinter jedem Fehler steht auch ein Schicksal.”, so Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. „Die insgesamt geringe Anzahl an Fehlern bei rund 32 Millionen ambulanten und stationären Behandlungsfällen ist trotz der extremen Arbeitsverdichtung in Krankenhäusern und Praxen ein Ergebnis der verantwortungsvollen Tätigkeit der Ärzte, Schwestern und Pflegekräfte.”


Der Vorsitzende der Gutachterstelle, Dr. med. Rainer Kluge, weist auf aktuelle Bemühungen hin, die Beweislastregelung im Arzthaftungsbereich zu ändern und neue außergerichtliche Strukturen zur Beurteilung von Behandlungsfehlervorwürfen zu schaffen. „Wir sind gespannt, wie sich die neue Bundesregierung in diesem Bereich positionieren wird. Ein Prozess der Angleichung der Verfahrensordnungen aller Gutachterstellen in Deutschland, der dringend erforderlich ist, wurde von uns im letzten Jahr angestoßen.”


Von den 234 eingeleiteten Begutachtungen entfielen 166 auf den stationären Sektor, 15 auf Klinikambulanzen, 47 auf ambulante Praxen und 6 auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ). 94 Anträge betrafen die Fachrichtung Chirurgie, 30 die Innere Medizin, 26 die Orthopädie, 18 die Fachrichtung Gynäkologie/Geburtshilfe, zwölf Anträge entfielen auf das Fachgebiet HNO und zehn Anträge auf die Neurologie/Psychiatrie. Des Weiteren wurden neun Fälle in der Urologie sowie in der Allgemeinmedizin, sechs in der Anästhesiologie/Intensivtherapie, fünf in der Augenheilkunde und in der Neurochirurgie sowie drei in der Rehabilitation begutachtet. Zwei Fälle entfielen auf den Fachbereich Haut- und Geschlechtskrankheiten. In der Radiologie, der Transfusionsmedizin, der Kinderheilkunde und der Humangenetik gab es je einen Fall.


Zu mehr als 60 Prozent sind die Antragsteller anwaltlich vertreten. Die Anerkennungsrate liegt bei knapp 20 Prozent. In 90-95 Prozent der Begutachtungsfälle wird durch die Bearbeitung in der Gutachterstelle eine abschließende Klärung erreicht. 5-10 Prozent werden nachfolgend auf dem Rechtsweg weiter bearbeitet. Die Bereitschaft der Ärzte, sich an den Verfahren zu beteiligen und zur Aufklärung beizutragen, ist nach wie vor sehr hoch.