Sächsisches Krebsregistergesetz beschlossen

In seiner 70. Sitzung hat der 6. Sächsische Landtag am 25.4.2018 ein sächsisches Krebsregistergesetz beschlossen. Das Gesetz bildet die landesrechtliche Umsetzung des 2013 auf Bundesebene verabschiedeten Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG). In Sachsen wurden dafür die neu zu schaffenden Vorschriften der klinischen Krebsregistrierung mit den bereits bestehenden Regelungen des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes (SächsKRGAG) zusammengeführt.


Das neue sächsische Krebsregistergesetz bildet die Grundlage dafür, dass bestimmte, bundesweit einheitlich festgelegte Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen in den vier sächsischen klinischen Krebsregistern umfassend und nahezu vollzählig erfasst und ausgewertet werden. Außerdem werden die Regelungen zur Einrichtung und zum Betrieb der Register sowie datenschutzrechtliche Regelungen getroffen. Im Freistaat Sachsen bestehen seit circa 20 Jahren eigenständige, klinische Krebsregister an den vier Standorten Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Mit der Beibehaltung der bewährten regionalen Anbindung klinischer Krebsregister an ihre Trägereinrichtungen bleiben die bekannten Stellen vor Ort weiterhin Ansprechpartner für die Ärzte. Die Umsetzung des Bundesgesetzes erfordert jedoch eine Umstrukturierung, um die Organisation und Arbeitsweise der sächsischen klinischen Krebsregister an die neuen Voraussetzungen anzupassen. Eine neue Aufgabe ist zum Beispiel die Beteiligung an der einrichtungsbezogenen und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung. Weiterhin ist eine jährliche landesbezogene Auswertung der Daten vorgesehen. Zur Wahrnehmung dieser zentralen Landesaufgaben wurde im September 2017 eine Gemeinsame Geschäftsstelle aller vier klinischen Krebsregister bei der Sächsischen Landesärztekammer eingerichtet. Die neuen Strukturen ermöglichen durch eine enge Kooperation der beteiligten Institutionen eine noch effizientere Erfassung, Auswertung und Nutzung der Daten. „Damit wird eine bundesweit einheitliche und valide Datengrundlage für eine effektive Auswertung und Bewertung der onkologischen Versorgung geschaffen.“, betont Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.