Staatsexamen für Ärzte aus Drittstaaten

Die sächsische Ärzteschaft fordert den Gesetzgeber auf, zu regeln, dass alle Ärzte mit absolvierter medizinischer Grundausbildung aus Drittstaaten einen Kenntnisstand nachweisen, über den auch Ärzte verfügen, die in Deutschland die medizinische Grundausbildung absolviert haben. Der Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse vorliegen, kann für einen sicheren Patientenschutz nur durch die erfolgreiche Teilnahme am medizinischen Staatsexamen im 2. und 3. Abschnitt der "Ärztlichen Prüfung" gewährleistet werden.


Hintergrund ist, dass die derzeit im Verfahren zur Erteilung einer Approbation vorgesehene Gleichwertigkeitsprüfung nicht sicherstellt, dass Ärzte aus Drittstaaten über dieselben Kompetenzen wie in Deutschland ausgebildete Ärzte verfügen.


Erfahrungen mit dem derzeitigen Verfahren zeigen, dass die Echtheit vorgelegter Diplome und Zeugnisse und ihre Beweiskraft vielfach nicht abschließend zu bestimmen ist. Auch die Bewertung vorhandener Berufserfahrung und die Ermittlung bestehender Defizite ist schwierig.


Zugleich führe die Gleichwertigkeitsprüfung nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2016 nur bei rund 20% der Antragsteller zur Feststellung von Defiziten, die mittels einer Kenntnisprüfung auszugleichen wären. Das bedeutet, dass nur ein geringer Prozentsatz der Antragsteller überhaupt einer Kenntnisprüfung unterzogen wird.


Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer: „Eine Prüfung bestehender Kenntnisse durch die Teilnahme am deutschen Staatsexamen bietet die Gewähr für ein transparentes und gerechtes Verfahren. Das Staatsexamen umfasst alle für die Patientenversorgung relevanten Bereiche und Fächer und deckt durch den schriftlichen und den mündlich praktischen Teil theoretische Kenntnisse und praktische, wie auch sprachliche Fertigkeiten ab."


Die Teilnahme am Staatsexamen könne zudem das Anerkennungsverfahren deutlich beschleunigen, da das langwierige Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung abgekürzt wird, indem z. B. die zeitaufwendige und teilweise kostenintensive Beschaffung von Dokumenten und Zeugnissen nebst Übersetzung obsolet wird.