Widerspruchslösung bei Organspenden und Stärkung der Transplantationsbeauftragten

Die sächsische Ärzteschaft unterstützt die Forderung des 121. Deutschen Ärztetages zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Sie ist in der großen Mehrzahl der europäischen Staaten bereits die Regel. Zugleich will sie die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken stärker unterstützen.


Unter den acht Eurotransplant-Ländern sind Deutschland und Luxemburg die Schlusslichter bei der Organspende. Deutschland profitiert daher seit Jahren im Organaustausch als Importland von den höheren Organspenden in den Nachbarländern.


Die derzeit im TPG formulierte Entscheidungslösung, in der jeder Versicherte von seiner Krankenkasse alle zwei Jahre per Brief auf das Thema angesprochen wird, verursacht einen hohen Kostenaufwand, ohne dass in jedem Fall eine Entscheidung getroffen wird. Bei der derzeitigen Regelung geht man jedoch bei jedem Versicherten, der keine Entscheidung trifft, davon aus, dass er nicht spenden will. Dies entspricht nicht der tatsächlichen Einstellung der Mehrzahl der Mitbürger.


Jeder Mensch, der für sich eine Organspende ausschließt, sollte deshalb schriftlich oder mündlich seinen Widerspruch äußern. Weil auch für die Widerspruchsregelung der mutmaßliche Wille des Patienten in Zweifelsfällen zu klären ist, ist dessen Autonomie immer gewährleistet.


Die Sächsische Landesärztekammer wird über das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz weiter für eine entsprechende Anpassung des TPG werben.


Zugleich will sie die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken stärker unterstützen, indem sie in Fortführung des Sächsischen Netzwerks Organspende einen konkreten Maßnahmenkatalog erstellen und implementieren wird. Außerdem schlägt sie vor, dass die Neurologie und die Neurochirurgie in kleineren Häusern, die zur Feststellung des Hirntodes unabdingbar sind, durch eine telemedizinische Anbindung zur Hirntodfeststellung ergänzt werden.