Wenn der Zoll zweimal klingelt

Ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes des Bundesministeriums der Finanzen sieht umfassende Ermittlungsmaßnahmen zur Verhinderung und Verfolgung steuerrelevanter Straftaten zum Beispiel durch das Abhören oder Aufzeichnen des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes und die Einholung von Auskünften von Zeugen vor.


„Im Gesetzesentwurf sollen von den zeugnisverweigerungsberechtigten Berufen allerdings nur Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände absolut vor Maßnahmen der Zollbehörden geschützt werden, Ärzte dagegen nicht. Diese vorgesehene Differenzierung ist nicht sachgerecht, denn sie beeinträchtigt das Vertrauensverhältnis zwischen den ärztlichen Berufsgeheimnisträgern und Patienten, die auf deren Hilfe angewiesen sind, nachhaltig", sagte der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, heute in Dresden.


Verschwiegenheitsrechte und -pflichten seien gerade im Arzt-Patienten-Verhältnis jedoch unabdingbar, denn Patienten müssten sich ihrem Arzt gegenüber offenbaren können, ohne befürchten zu müssen, dass die sensiblen Informationen, die sie preisgeben, an Dritte gelangen. Umgekehrt sei für den Arzt die Kenntnis dieser Informationen die essentielle Grundvoraussetzung dafür, dass er eine qualifizierte medizinische Behandlung durchführen kann, so Bodendieck weiter.


Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 20.04.2016 (1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) die Differenzierung zwischen Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten bereits ausdrücklich für verfassungswidrig erklärt. Bodendieck: „Berufsspezifische Differenzierungen sind vor diesem Hintergrund abzulehnen".


Unter Berücksichtigung der von Verfassungs wegen besonders geschützten Vertraulichkeit im Arzt-Patienten-Verhältnis besteht bei Ermittlungsmaßnahmen ein gesteigerter Schutzbedarf auch für die Berufsgruppe der Ärzte. Die Arzt-Patienten-Beziehung sollte absolut vor Maßnahmen gemäß dem Zollfahndungsdienstgesetz geschützt werden. Ärzte sind daher in den Kreis der absolut geschützten Personengruppen der Schutzvorschriften für zeugnisverweigerungsberechtigte Personen aufzunehmen.


Die Sächsische Landesärztekammer fordert den Gesetzgeber deshalb zu Änderungen im Entwurf auf. Darüber hinaus sollten die entsprechenden Regelungen im BKA-Gesetz ebenfalls geändert werden, wie das der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg bereits gefordert hatte.