Ärzte wählen Ärzte

Im April 2019 stehen Neuwahlen zur Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer an. Eigens dafür wurde ein Spot gedreht, in welchem die Aufgaben der Ärztekammer und die Wahl kurz und kompakt präsentiert werden.


Der Film bildet den Auftakt einer Informationskampagne, um die sächsischen Ärzte für eine Mitwirkung in der ärztlichen Selbstverwaltung zu gewinnen und die Wahlbeteiligung zu erhöhen.


Den Film finden Sie hier:

Weiterführende Informationen zur Wahl stehen hier:

www.slaek.de/kammerwahl(öffnet in neuem Fenster) oder im aktuellen Ärzteblatt Sachsen, Heft 9/2018.


Die sächsische Ärztekammer ist die Berufsvertretung aller sächsischen Ärzte. Ihre Aufgaben liegen vor allem in der ärztlichen Fort- und Weiterbildung, in der Berufsaufsicht und der medizinischen Qualitätssicherung. Darüber nimmt die Ärztekammer, unter Beachtung des Wohls der Allgemeinheit, die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahr. Zudem berät sie die Politik in gesundheitspolitischen Fragen. Rund 1000 sächsische Ärzte engagieren sich in der Sächsischen Landesärztekammer zur Erfüllung dieser Aufgaben.


Alle Kammermitglieder können ihre Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an diversen Entscheidungsprozessen nutzen. Dies lässt sich neben der Kammerversammlung auch in Ausschüssen und Kommissionen realisieren. Doch auch bereits die aktive Beteiligung am Wahlrecht gibt ihnen die Möglichkeit mitzubestimmen. Die Wahl der Kammerversammlung erfolgt alle vier Jahre.