Ärzte wählen Ärzte – Jetzt Kandidieren!

Wenn ein sächsischer Arzt für die Kammerversammlung kandidieren möchte, aber nicht weiß wie, hier eine kurze Erklärung: Der Kandidat muss ein Formular, den sog. „Wahlvorschlag", mit seinen persönlichen Daten und der Zustimmung zur Annahme der Kandidatur ausfüllen. Ferner bedarf es der Unterschrift von fünf wahlberechtigten Ärzten des gleichen Wahlkreises, wobei der Kandidat als Wahlbewerber selbst den Wahlvorschlag auch unterzeichnen darf.


Eine ausfüllbare Version des Wahlvorschlages finden Sie hier(öffnet in neuem Fenster) oder als Vordruck im kommenden Ärzteblatt Sachsen, welches am 10.11.2018 erscheint. Die (freiwillige) Beantwortung eines zusätzlichen kleinen Fragebogens auf der Rückseite des Wahlvorschlages dient der Vorstellung bei den Wählern. Der Wahlvorschlag muss dem Kreiswahlleiter des jeweiligen Wahlkreises bis spätestens 6. Februar 2019 vorliegen. Dessen Kontaktdaten finden hier(öffnet in neuem Fenster).


Fragen zur Wahl richten Sie bitte an:
Ass. jur. Annette Burkhardt
Landeswahlleiterin
Telefon: 0351 8267-414
E-Mail: kammerwahl(at)slaek.de