„Aktive Mittagspause“ der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen

Die Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst unterliegen den Regelungen des TVöD bzw. des TV-L und sind dadurch gegenüber Ärzten an kommunalen Krankenhäusern, an Universitätskliniken oder beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erheblich benachteiligt. Darauf machten sie in einer aktiven Mittagspause vorgestern in Dresden aufmerksam. Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, unterstützte seine Kollegen mit einem Statement vor Ort.


Bodendieck: „Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sind in erster Linie Mediziner und erst dann qualifizierte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Ihre Profession ist durch Juristen, Pädagogen, Sozialarbeiter oder Verwaltungsfachleute nicht zu ersetzen. Dafür müssen sie adäquat vergütet werden.“


Freiwerdende Arzt- und insbesondere Facharztstellen in Gesundheitsämtern können zu den Konditionen des TVöD bzw. TV-L nur schwer bzw. gar nicht mehr nachbesetzt werden. Im März 2018 waren 10 % der Arztstellen in den sächsischen Gesundheitsämtern unbesetzt und in den nächsten 10 Jahren erreichen etwa ein Drittel der Ärzte der sächsischen Gesundheitsämter das Rentenalter. Obwohl jedes Gesundheitsamt in Sachsen derzeit mindestens einen Arzt sucht, hat sich für die Ärzte im ÖGD finanziell nichts verbessert. Im Gegenteil der Abstand zu den Klinikkollegen ist größer geworden!


Daher wird eine einheitliche Vergütung für Ärzte im ÖGD und im Krankenhaus gefordert. Sowohl in Kliniken als auch im öffentlichen Gesundheitsdienst gibt es verschiedene Qualifikations- und Leitungsebenen, die in der Vergütung abgebildet werden müssen. Die Sächsische Landesärztekammer und der Marburger Bund unterstützen diese Forderung.