Jahresbericht 2017/2018 der Prüfungskommission und der Überwachungskommission zur Prüfung der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme

Die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband haben bei der Vorstellung ihres Jahresberichtes 2017/2018 eine positive Bilanz ihrer Arbeit gezogen. „In den Transplantationszentren hat in den vergangenen Jahren ein wahrer Struktur- und Kulturwandel stattgefunden“, sagte der Vorsitzende der Überwachungskommission, Prof. Dr. med. habil. Dr. h. c. Hans Lippert. Ursächlich für diese positive Entwicklung sei nicht nur, dass jedes Zentrum bei Richtlinienverstößen mit Aufdeckung und gegebenenfalls dienstrechtlichen und/oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müsse. Vielmehr trügen die bundesweiten Prüfungen auch zur Fehlerprävention bei. „Mitunter kommt es aus bloßer Unkenntnis oder aufgrund von Missverständnissen zu ungewollten Richtlinienverstößen. Deshalb ist es uns so wichtig, im ständigen Dialog mit den Transplantationszentren zu bleiben, Hilfestellung zu leisten und gemeinsam mit den Transplantationszentren, den Landesministerien und den Landesärztekammern eine offene Fehlerkultur zu fördern“, so Lippert.
Um dem Auftrag des Gesetzgebers und dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen, veröffentlichen die Prüfungskommission und die Überwachungskommission unterjährig sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen Prüfungen in anonymisierter Form auf der Internetseite der Bundesärztekammer und fassen ihre Ergebnisse einmal im Jahr in ihrem Jahresbericht zusammen.
Danach halten sich die meisten Kliniken in Deutschland an die Richtlinien der Bundesärztekammer für die Organvergabe. So stellten Prüfungskommission und Überwachungskommission im Bereich der Nieren-, Pankreas- und kombinierten Nieren-Pankreastransplantation keine Auffälligkeiten fest. Auch im Bereich der Herz-, Lungen- und Lebertransplantationen wurde weit überwiegend ordnungsgemäß und korrekt gearbeitet. Hier kam es lediglich in einzelnen Zentren zu Fehlern, die allerdings keine systematische Vorgehensweise erkennen ließen. Hingegen stellten die Experten bei den Prüfungen des Herztransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Köln-Lindenthal und des Lebertransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Frankfurt/Main systematische Unregelmäßigkeiten fest. Hierüber informierten die Kommissionen neben den Ärztlichen Direktoren und den Landesärztekammern die zuständigen Landesbehörden und die Staatsanwaltschaften.
Der gesetzliche Auftrag der Kommissionen beschränkt sich auf die Feststellung von Verstößen gegen das Transplantationsgesetz und einschlägige untergesetzliche Regelungen, wie die Richtlinien der Bundesärztekammer. Prüfgegenstand ist die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der in diesem Zusammenhang von den Transplantationszentren zu treffenden Maßnahmen, insbesondere die korrekte Meldung zutreffender Daten an Eurotransplant, nicht aber die Überprüfung der ärztlichen Indikationsstellung als solche. Nach der Weiterleitung festgestellter Unregelmäßigkeiten an die zuständigen Behörden der Länder entscheiden dann diese über weitere Schritte in eigener Zuständigkeit und Prüfungskompetenz.
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