Wenige Behandlungsfehler in Sachsen

Dresden: Seit 27 Jahren klärt die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Sächsischen Landesärztekammer mögliche Behandlungsfehler für Patienten. Ihr aktuell vorliegender Bericht für 2019 zeigt leicht ansteigende Zahlen. So gingen im letzten Jahr 330 Anträge wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers ein (2018: 331). In nur 215 Fällen wurde auf Grund der eingereichten Unterlagen eine Begutachtung wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingeleitet (2018: 197). Davon wurde in 59 Fällen ein Behandlungsfehler durch die Gutachterstelle festgestellt (2018: 46).


„Jeder Behandlungsfehler bedeutet auch ein persönliches Schicksal. Deshalb ist die insgesamt geringe Anzahl an Fehlern bei rund 32 Millionen ambulanten und stationären Behandlungsfällen in Sachsen trotz der extremen Arbeitsverdichtung in Krankenhäusern und Praxen ein Ergebnis der verantwortungsvollen Tätigkeit der Ärzte, Schwestern und Pflegekräfte.“ so Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.


Von 215 eingeleiteten Begutachtungen entfielen 137 auf den stationären Sektor, 13 auf Klinik-ambulanzen, 46 auf ambulante Praxen und 17 auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ). 73 Anträge betrafen die Fachrichtung Chirurgie, 31 die Orthopädie, 23 die Innere Medizin, 14 die Fachrichtung Frauenheilkunde, 13 Anträge entfielen auf das Fachgebiet HNO und neun Anträge auf die Neurochirurgie. Des Weiteren wurden jeweils sieben Fälle in der Geburtshilfe und der Urologie und sechs Anträge im Fachbereich Allgemeinmedizin begutachtet. Fünf Fälle entfielen auf die Kinderheilkunde und die Haut- und Geschlechtskrankheiten, vier auf die Augenheilkunde und jeweils drei auf die Anästhesiologie und Intensivtherapie, die Neurologie, die Psychiatrie und die Radiologie. Außerdem gab es zwei Anträge im Bereich der Strahlentherapie und eine im Bereich der Pathologie.


Zu mehr als 60 Prozent sind die Antragsteller anwaltlich vertreten. Die Anerkennungsrate beträgt 28 Prozent, was im gewohnten Bereich liegt. In 90-95 Prozent der Begutachtungsfälle wird durch die Bearbeitung in der Gutachterstelle eine abschließende Klärung erreicht. 5-10 Prozent werden nachfolgend auf dem Rechtsweg weiterbearbeitet. Die Bereitschaft der Ärzte, sich an den Verfahren zu beteiligen und zur Aufklärung beizutragen, ist nach wie vor sehr hoch.


Weitere Informationen unter 0351 8267-160 oder 0173 6242315.