Koordinierte Herausgabe von elektronischen Heilberufeausweisen (eHBA) - Lange Bereitstellungszeiten

Dresden: Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2021 wird der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) Voraussetzung für alle Ärzte, die eAU ausstellen. Bereits jetzt liegen jedoch die Herstellungszeiten seitens der Karten-Anbieter schon bei drei bis vier Wochen.


Die Sächsische Landesärztekammer wird deshalb in den nächsten Tagen alle niedergelassenen Allgemeinmediziner, Internisten und Pädiater anschreiben. Diesem Schreiben ist der personalisierte Datenabgleich beigefügt. Nach Prüfung und ggf. Änderung der Daten müssen sich diese Ärzte dann für einen Anbieter entscheiden und das Schreiben an die Landesärztekammer zurücksenden. Das setzt den Antragsprozess in Gang.


In der nächsten Runde (voraussichtlich September) werden alle anderen niedergelassenen Ärzte angeschrieben.


Die in Praxen und MVZ angestellten Ärzte müssen über ihren Arbeitgeber klären, inwieweit sie tatsächlich einen eHBA benötigen. Die Beantragung kann dann eigenverantwortlich über die Website der Landesärztekammer erfolgen. Das Gleiche gilt für alle ermächtigten Ärzte.


Ärzte, die derzeit einen gültigen eHBA der Generation 0 der Fa. medisign besitzen, werden zeitnah informiert, ab wann medisign einen eHBA der Generation 2 herausgibt. Und Ärzte, die noch keinen eHBA besitzen, aber den Anbieter medisign favorisieren, müssen sich noch ein wenig in Geduld üben.


Nicht alle angestellten Ärzte in Krankenhäusern benötigen ab 1. Januar 2021 einen eHBA. In enger Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft werden die betreffenden Ärzte angeschrieben, die von den Krankenhäusern benannt werden. Das wird jedoch nicht vor Oktober 2020 sein.


Diese strukturierte Vorgehensweise soll sicherstellen, dass alle sächsischen Ärzte, die den eHBA zum 1. Januar 2021 benötigen, auch zeitgerecht erhalten.


Weitere Informationen unter 0351 8267-160 oder 0173 6242315.