Corona-Pandemie: AUS für telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Sächsische Landesärztekammer äußert Unverständnis über die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die telefonische Krankschreibung bei Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden nicht zu verlängern. „Das Ende der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon gefährdet unser medizinisches Personal und die Patienten“, betont Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.


Ab heute, den 20. April 2020, müssen Patientinnen und Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege wieder in die Arztpraxis gehen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Das hat der G-BA entgegen dem Votum von Kliniken und Vertragsärzten beschlossen.


Bodendieck: „Man kann zunächst nicht unterscheiden, ob diese Patienten lediglich an einem harmlosen Infekt oder an COVID-19 erkrankt sind. Die Dunkelziffer der Erkrankten ist nicht bekannt. Kommen sie nun in die Praxis, gefährden sie das Personal. Deshalb brauchen die Ärzte weiterhin die Möglichkeit der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen. So verringern wir das Risiko der Virusweitergabe an andere Patienten und Mitarbeiter aller Bereiche im Krankenhaus und Praxen.“