Sächsische Corona-lmpfzentren gehen Mitte Dezember ans Netz

In Sachsen laufen die Vorbereitungen für eine bald verfügbare Corona-Impfung. Zur Organisation hat das Sozialministerium das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Corona-Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe und die Malteser sowie die kommunale Ebene.


Bis zum 15. Dezember wird gemäß den Anforderungen des Bundes in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet und betriebsbereit sein. Die Erkundung und die Auswahl der Liegenschaften soll zeitnah abgeschlossen werden. Danach werden die Zentren für die Betriebsaufnahme vorbereitet. Zunächst sollen in Dresden, Leipzig und Chemnitz Impfzentren aufgebaut werden. Dort sollen die Abläufe erprobt und das Personal geschult werden. Dazu laufen auch Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung.


Ob später zusätzlich Außenstellen der Impfzentren errichtet werden, hängt von Entfernungen, zu impfenden Gruppen sowie weiteren Faktoren ab. Das mobile Team wird vor Ort dann bestimmte Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime oder an kurzzeitig eingerichteten lokalen Impfstellen zum Einsatz kommen. Weitere Absprachen, auch zum Terminmanagement, laufen derzeit. Ebenso finden Gespräche mit den Unikliniken zur Impfung ihres Personals statt.


Hintergrund:

Die Beschaffung und Lieferung des Impfstoffes an die Bundesländer verantwortet der Bund. Sachsen hat dem Bund einen zentralen Standort für die Anlieferung gemeldet, der die besonderen Anforderungen an die Lagerung von Arzneimitteln erfüllt. Die Impfstofflieferung erfolgt in Teil-Chargen. Abhängig davon, wann die Lieferung über den Bund eintrifft, wird die Verteilung der Impfdosen auf die Zentren erfolgen. Bei der Priorisierung folgt Sachsen dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, wonach die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu den prioritär zu impfenden Personengruppen von allen Ländern und vom Bund als einheitliche Regelung anzuwenden ist.


Die Impfzentren werden in einem ortsfesten Objekt errichtet. Zu den Kriterien gehören eine mögliche räumliche Unterteilung für einzelne Stationen (darunter Anmeldung, Wartebereich), gesicherter Lagerraum, ausreichend Parkplätze, gute Anbindung an den ÖPNV, ausreichend sanitäre Anlagen und ausreichend Platz auf den Fluren und in Funktions- und Warteräumen zur Wahrung des Infektionsschutzes.