Coronavirus-Impfverordnung legt Reihenfolge der Impfungen fest

Mit der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)“ hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Reihenfolge der voraussichtlich am 27. Dezember beginnenden Impfungen festgelegt.


Sie basiert auf einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut. Es handelt sich laut BMG um eine nicht korrigierte Fassung, an der noch einige redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Verordnung noch heute unterzeichnen.


Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoff sei das Ziel, „zuerst denjenigen einen Schutz anzubieten, die ihn besonders benötigen“, sagte Spahn heute in Berlin. Zuerst geimpft werden sollten Bürger über 80 Jahre, Pflegebedürftige sowie diejenigen, die sie pflegen und betreuen. Es werde „mindestens ein bis zwei Monate“ dauern, „bis wir dieses Ziel erreicht haben, die Schwächsten zuerst zu schützen“, sagte Spahn. Dann werde „Zug um Zug das Angebot verbreitert“. Der Minister bat all jene um Geduld, die nicht sofort an der Reihe seien.


Insgesamt gibt es drei Gruppen, die prioritär geimpft werden:


I. Schutzimpfungen mit höchster Priorität

  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer, geistig behinderter oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere, geistig behinderte oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungsdiensten, SARS-CoV-2-Impfzentren sowie in Bereichen, in denen infektionsrelevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin.

II. Schutzimpfungen mit hoher Priorität

  1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dazu zählen Personen mit Trisomie 21, Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung, Personen nach Organtransplantation,
  3. enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und von Schwangeren,
  4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,
  5. Personen, die in Obdachlosenunterkünften und Asylbewerberunterkünften untergebracht oder tätig sind,
  6. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.

III. Gruppe mit „erhöhter Priorität“:

  1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: Personen mit Adipositas (BMI >30), Personen mit chronischer Nierenerkrankung, Personen mit chronischer Lebererkrankung, Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Personen mit Diabetes mellitus, Patienten mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie/Vorhofflimmern oder koronare Herzkrankheit oder arterieller Hypertension, Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen/Apoplex, Personen mit Autoimmunerkrankungen, Personen mit Krebserkrankungen, Personen mit COPD oder Asthma bronchiale, Personen mit rheumatischen Erkrankungen,
  3. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine PatientInnen mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut,
  4. Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
  5. Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
  6. Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind, Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der fleischverarbeitenden Industrie,
  7. Personen, die im Einzelhandel tätig sind.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung entwickelt und betreibt ein standardisiertes Modul zur telefonischen und digitalen Vereinbarung von Terminen in den Impfzentren, das den Ländern zur Organisation der Terminvergabe zur Verfügung gestellt wird.


Die Standorte der Impfzentren in Sachsen:

  • Stadt Dresden: Messe Dresden
  • Stadt Leipzig: Messe Leipzig
  • Stadt Chemnitz: Netto Chemnitz, Wilhelm-Raabe-Str. 6
  • Landkreis Bautzen: Sporthalle am Flughafen, Kamenz
  • Erzgebirgskreis: Festhalle Annaberg-Buchholz
  • Landkreis Görlitz: Messehalle Löbau
  • Landkreis Leipzig: ehem. Aldi Markt Borna
  • Landkreis Meißen: Sachsen-Arena Riesa
  • Landkreis Mittelsachsen: Mittweida über Simmel (ehem. EKZ)
  • Landkreis Nordsachsen: Stadthalle Belgern
  • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Aldi Pirna-Jessen
  • Vogtlandkreis: Spektrum Treuen-Eich (ehem. Baumarkt)
  • Landkreis Zwickau: Stadthalle Zwickau