Corona-Pandemie: Förderung für Berufspendler aus Tschechien und Polen endet zum 31.5.2020

Die strengen Einreisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie in Polen und Tschechien wurden weitgehend aufgehoben, deshalb läuft die Förderung für Berufspendler aus Polen und Tschechien zum 31. Mai 2020 aus. Ab 1. Juni 2020 wird es laut Sächsischem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr keine Neubewilligungen mehr geben, eine rückwirkende Antragstellung ist bis 31. Mai 2020 noch möglich.


Mehr als 1.100 tschechische und polnische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben den Unterbringungszuschuss bisher in Anspruch genommen, mehr als 1,8 Mio. Euro Unterstützung wurden bereits ausgezahlt. Die Förderung von 40 Euro pro Nacht steht Beschäftigten aus dem medizinischen Bereich, der Pflege und der systemrelevanten Infrastruktur zu.