Corona-Pandemie: Sächsische Landesärztekammer stellt Strafanzeige gegen Ärztin wegen Volksverhetzung

Die Sächsische Landesärztekammer hat Strafanzeige gegen eine Ärztin aus Oelsnitz wegen Volksverhetzung bei der Staatsanwaltschaft Zwickau gestellt. Die Ärztin soll auf einer öffentlichen Veranstaltung gesagt haben: „Die Maske ist der Stern. Ich bin schon froh, dass er nicht gelb sein muss“.


Diese Ausführungen verstoßen nach Ansicht der Sächsischen Landesärztekammer gegen das Strafrecht und sind nicht mehr von der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit gedeckt.


Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer: „Ärztinnen und Ärzte müssen sich in Ihrer Meinungsäußerung auch an gesetzlichen Schranken messen lassen. Und die Ärztekammer hat die Pflicht, Gesetzesüberschreitungen, soweit sie ihr nachweisbar bekannt werden, auch zur Anzeige zu bringen und einer Bewertung durch ein Gericht zuzuführen.


Mit dem Vergleich des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes mit dem von der jüdischen Bevölkerung zu tragenden gelben Judensterns zur Vorbereitung und Erleichterung ihrer Vernichtung, wird diese Repression des NS-Regimes verharmlost. Die Aussagen sind geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, heißt es in der Begründung.