Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich auf das Coronavirus testen lassen, so eine neue Verordnung von Gesundheitsminister Spahn. Start ist am kommenden Samstag.


Rückkehrer aus Risikogebieten – egal, ob sie per Flieger, Schiff, Auto oder Zug kommen – müssen bei Einreise nach Deutschland ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass bei ihnen keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Kann der Reisende den Nachweis nicht erbringen, muss er sich testen lassen.


Ziel müsse sein, dass die Testungen bereits vor Abreise durchgeführt würden. Hierzu strebe die Bundesregierung eine Lösung innerhalb der EU für Einreisende aus Drittstaaten an. Zunächst wird es aber eher so sein, dass Reisende aus Risikogebieten zum Beispiel am Flughafen gefragt werden, ob sie ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen können.


Wenn nicht, wird ein Test angeordnet, der umgehend erfolgen soll, oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise nachgeholt werden kann. Die Kosten dafür werden aber nur übernommen, wenn der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt. Bis ein Ergebnis vorliegt, müssen die Reisenden in Quarantäne bleiben. Fällt der Test dann negativ aus, kann die Quarantäne beendet werden – das Gesundheitsamt entscheidet darüber.


Die Tests sollen an Flughäfen, Bahnhöfen und anderen Reiseknotenpunkten möglich sein, darüber hinaus in Gesundheitsämtern und Arztpraxen. Die Servicetelefonnummer 116117 soll Auskunft über Teststellen geben.


Die gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für die Tests zunächst tragen, über einen Milliardenzuschuss gleicht sie der Bund dann aus.


Für die Abstrichentnahme, das Beratungsgespräch und Ausstellung des Befunds erhalten Ärzte pauschal 15 Euro je Patient von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Die Laborärzte erhalten für die PCR-Diagnostik inklusive Versandmaterial und Transportkosten wie gehabt 50,50 Euro pro Testung.