Präsidium und Geschäftsführung haben die Verlängerung der bestehenden Corona-Regelungen für die SLÄK in Anlehnung an die aktuelle Corona-Notfall-Verordnung vom 29. Mai bis 18. Juni 2022 beschlossen.
Aktuelle Hinweise zu Veranstaltungen, Gremiensitzungen und Prüfungen der Sächsischen Landesärztekammer
Veranstaltungen / Prüfungen
- Auslastung der Veranstaltungsräume bis 75% möglich
- Fort- und Weiterbildungen: Keine Zugangsbeschränkung, aber Empfehlung tagesaktuelle Testung (ohne Vorlagepflicht) / Angebot auch von Online- bzw. hybriden Formaten
- Gremiensitzungen: Keine Zugangsbeschränkung, aber Empfehlung tagesaktuelle Testung (ohne Vorlagepflicht) / Angebot grundsätzlich auch als Hybridsitzung
- Prüfungen: Keine Zugangsbeschränkung, aber Empfehlung tagesaktuelle Testung (ohne Vorlagepflicht)
- Externe Vermietung gemäß des aktuell gültigen Hygieneplanes und der Begrenzung der Höchstkapazität möglich
- Es gilt das Abstandsgebot in Veranstaltungsräumen.
Maskenpflicht
- Dringende Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken oder vergleichbarer Atemschutzmasken in öffentlich zugängigen Gängen und Innenräumen
Besucher
- Keine Zugangsbeschränkung, aber dringende Empfehlung tagesaktuelle Testung (ohne Vorlagepflicht)
- Kammerrestaurant: Frühstücks- und Mittagsversorgung durch EUREST auch für externe Gäste möglich
Alle Maßnahmen werden regelmäßig der aktuellen Lage angepasst.