Aktuelle Hinweise zu Veranstaltungen, Gremiensitzungen und Prüfungen der Sächsischen Landesärztekammer

Präsidium und Geschäftsführung haben die Verlängerung der bestehenden Corona-Regelungen für die SLÄK in Anlehnung an die aktuelle Corona-Notfall-Verordnung vom 29. Mai bis 18. Juni 2022 beschlossen.

Veranstaltungen / Prüfungen

  • Auslastung der Veranstaltungsräume bis 75% möglich
  • Fort- und Weiterbildungen: Keine Zugangsbeschränkung, aber Empfehlung tagesaktuelle Testung (ohne Vorlagepflicht) / Angebot auch von Online- bzw. hybriden Formaten
  • Gremiensitzungen: Keine Zugangsbeschränkung, aber Empfehlung tagesaktuelle Testung (ohne Vorlagepflicht) / Angebot grundsätzlich auch als Hybridsitzung
  • Prüfungen: Keine Zugangsbeschränkung, aber Empfehlung tagesaktuelle Testung (ohne Vorlagepflicht)
  • Externe Vermietung gemäß des aktuell gültigen Hygieneplanes und der Begrenzung der Höchstkapazität möglich
  • Es gilt das Abstandsgebot in Veranstaltungsräumen.

Maskenpflicht

  • Dringende Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken oder vergleichbarer Atemschutzmasken in öffentlich zugängigen Gängen und Innenräumen

Besucher

  • Keine Zugangsbeschränkung, aber dringende Empfehlung tagesaktuelle Testung (ohne Vorlagepflicht)
  • Kammerrestaurant: Frühstücks- und Mittagsversorgung durch EUREST auch für externe Gäste möglich

 
Alle Maßnahmen werden regelmäßig der aktuellen Lage angepasst.