Corona-Test-Verpflichtung für Teilnehmer an Prüfungen der Sächsischen Landesärztekammer

Die Sächsische Landesärztekammer muss auf die weiter ansteigenden Infektionszahlen reagieren. Um Prüfungen in den nächsten Wochen weiterhin durchführen zu können, müssen Prüfungsteilnehmer (Ärzte in Weiterbildung, Fachsprache, MFA, NäPa) bis auf weiteres vor einer Prüfung einen negativen Schnelltest auf COVID-19 vorlegen.


Wir akzeptieren:

  1. Die Vorlage eines negativen PCR-Testes, der nicht älter als 48 h ist.
  2. Eine offizielle Bescheinigung über einen negativen Schnelltest am Prüfungstag bzw. Tag der Veranstaltung von einer dafür zugelassenen Einrichtung (Testzentrum, Arztpraxis, Krankenhaus, Apotheke).

Leider können wir derzeit einen vollständigen Impfnachweis oder den Nachweis einer durchgemachten Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate nicht akzeptieren. Wir befinden uns dazu in regelmäßiger Abstimmung mit der Sächsischen Impfkommission und werden unser Vorgehen ändern, sobald die Sächsische Impfkommission auch solche alternativen Nachweise freigibt.


Sollten Sie Fragen zum Vorgehen haben, kontaktieren Sie bitte die für Ihre Prüfung zuständigen Sachbearbeiter.