Ab Oktober sind Hausärzte die Hauptakteure des Impfprozesses

Nach Schließung der Impfzentren Ende September werden die niedergelassenen Ärzte die Hauptakteure des Impfprozesses in Sachsen. Dies sieht das Impfkonzept vor, das heute vom Kabinett zu Kenntnis genommen wurde. Damit geht die Coronaschutzimpfung nach Schließung der Impfzentren Ende September sukzessive ins medizinische Regelsystem aus Ärzten und Betriebsärzten über, wie dies auch bei anderen Impfungen üblich ist. Zusätzlich bleiben 30 mobile Teams des Deutschen Roten Kreuzes Sachsen bis Endes des Jahres 2021 im Einsatz. Sie bieten weiterhin niederschwellige Impfangebote vor Ort an und unterstützen damit die Landkreise und Kreisfreien Städte vor allem auch in Orten und Regionen mit ärztlicher Unterversorgung. Sollte sich der Bedarf für weitere Impfungen erhöhen, ohne dass dies im Regelsystem abgefangen werden kann, wird eine Anpassung der Anzahl der mobilen Teams erfolgen. Auch in Sachsens Krankenhäusern wird ab dem 1. Oktober verstärkt die Coronaschutzimpfung für die Bevölkerung angeboten. Eine Abfrage des Sozialministeriums ergab, dass etwa 6000 Impfungen pro Woche in den Krankenhäusern vergeben werden können.


Die seit 1. September laut Empfehlung der Sächsischen Impfkommission (SIKO) möglichen Auffrischungsimpfungen werden zuerst vor allem in vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen durchgeführt werden. Hier koordiniert die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen den Einsatz von niedergelassenen Ärzten. Die SIKO empfiehlt eine sogenannte Boosterimpfung zunächst vor allem für Menschen, die älter als 70 Jahre sind oder an bestimmten Grunderkrankungen leiden. Bei ihnen ist eine Auffrischung des Impfschutzes möglich, wenn die Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt.