Impfungen mit AstraZeneca können in Sachsen fortgesetzt werden

Die Gesundheitsminister der Länder haben mit dem Bund die Fortsetzung der Impfungen mit AstraZeneca beschlossen. Sie begrüßten einstimmig die Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA, den Corona-Impfstoff von AstraZeneca weiter zu verwenden. Die EMA kam zu dem Schluss, dass AstraZeneca ein sehr guter Impfstoff ist. Der Nutzen ist eindeutig größer als die Risiken. Alle Impfwilligen werden über alle möglichen Risiken und neueste Erkenntnisse aufgeklärt. Dazu hat der Bund die Aufklärungsunterlagen überarbeitet. Sie sind bereits auf dem Weg in die sächsischen Impfzentren, mobilen Teams und Arztpraxen.


Damit kann Sachsen die Impfungen mit AstraZeneca wieder aufnehmen. Das Deutsche Rote Kreuz Sachsen fährt die Kapazitäten derzeit so schnell wie möglich hoch. Die Personen, deren Impftermin wegen der Aussetzung der Impfungen ausgefallen ist, sollen einen neuen Termin angeboten bekommen.


Vereinbarte Termine ab Samstag, 20. März, die vorsorglich durch das DRK abgesagt worden waren, können nun zur vereinbarten Zeit normal stattfinden. Es kann aber im Zuge des Hochfahrens der Kapazitäten zu Wartezeiten kommen.


Betroffene, deren Termine bis einschließlich heute abgesagt wurden, bekommen kommende Woche schriftlich ein neues Terminangebot. Der vorgeschlagene Ersatztermin kann nicht geändert werden. Wer diesen Termin nicht wahrnehmen kann, wird gebeten, den Termin abzusagen und einen neuen Termin über das Portal oder die Hotline zu buchen.


Auch die 39 Arztpraxen, die am Modellprojekt teilnehmen, können ihre Patienten ab sofort wieder mit AstraZeneca impfen. Termine in den rollenden Impfzentren in den Gemeinden können ebenfalls wieder durchgeführt werden. Zudem werden ab Montag rund 110 niedergelassene Ärzte im Vogtland mit AstraZeneca beliefert, damit sie zügig die Impfkampagne in dem Landkreis mit besonders hohem Infektionsgeschehen unterstützen können. In diesem Hotspot hatte der Freistaat die Abweichung von der Priorisierung ermöglicht. Dies ist in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich vorgesehen.