Kein Corona-Test mehr bei geimpften oder genesenen Ärzten vor Besuch im Pflegeheim

Die Sächsische Landesärztekammer weist aktuell darauf hin, dass verpflichtende Tests für vollständig geimpfte oder genesene Besucher in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (u.a. Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) nicht mehr notwendig sind, sofern keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus vorliegen bzw. eine aktuelle Infektion nachgewiesen ist. Unter den Besucherbegriff fallen auch Ärzte.


Die Testpflicht entfällt für:

  • Zweimal Geimpfte ab 14 Tage nach der zweiten Impfung.
  • Menschen nach einer durch PCR-Test gesicherten Infektion (positiver PCR-Labortest mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt).
  • Menschen, bei denen die PCR-gesicherte Infektion mehr als 6 Monate her ist, die aber eine Boosterimpfung erhalten haben (frühestens 14 Tage nach der Impfung).

Als Nachweis gilt laut sächsischer Corona-Schutz-Verordnung ein Laborergebnis, ein ärztliches Attest über eine Infektion auf Grundlage eines PCR-Tests, ein Absonderungsbescheid, in dem der PCR-Test als Begründung aufgeführt ist, sowie der Impfausweis.