Kein KammerIdent für den eHBA mehr möglich!

Am 30. September 2021 endet für alle Kammermitglieder der Sächsischen Landesärztekammer die Möglichkeit, sich in der Hauptgeschäftsstelle oder in den Bezirksstellen für die Beantragung des elektronischen Heilberufeausweises identifizieren zu lassen. Das gilt ausnahmslos.


Darüber wurde bereits in den letzten Wochen im Ärzteblatt Sachsen und auf der Website informiert.


Sollte ein Antrag bereits bearbeitet und KammerIdent ausgewählt worden sein, OHNE bereits die Identifizierung durchgeführt zu haben, ist es unbedingt erforderlich, im Antragsportal in den Antragsdaten das Identifikationsverfahren auf PostIdent zu ändern. Das Identifikationsverfahren ist bei der Post durchzuführen. Bereits durchgeführte Identifikationen sind gültig. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den von Ihnen gewählten Anbieter.


Die Sächsische Landesärztekammer war seit einem Jahr die einzige Landesärztekammer, die das KammerIdent-Verfahren noch durchgeführt hat. Der technische, organisatorische und finanzielle Aufwand für die alleinige Umsetzung ist jedoch auf Dauer nicht mehr tragbar.