Mit dem aktuellen „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sind unter anderem auch relevante Regelungen im Strafgesetzbuch (StGB) verändert worden.
Neu hinzugekommen sind die
- Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen bei der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen
- Strafbarkeit des unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen
- Generelle Strafbarkeit des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse
- Strafbarkeit des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Was das im Einzelnen bedeutet, sehen Sie hier: