5. Juni | Tag der Organspende

Im letzten Jahr wurden 24 Anträge auf Lebendspenden bei der Lebendspendekommission der Sächsischen Landesärztekammer eingereicht. Diese stabile Zahl, im Vorjahr 28 Anträge, zeigt, wie wichtig diese Art der Organspende für viele Menschen in Sachsen ist. Darauf weist die Sächsische Landesärztekammer anlässlich des Tages der Organspende hin.


2020 wollte 11-mal ein Elternteil für sein Kind spenden und 8-mal ein Ehegatte für den anderen. Hinzu kommt eine Spende für die Mutter und eine für die Schwester. Die Zahl der Anträge von Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen, stieg auf drei an: Die Spende eines Mannes für den Schwiegersohn, je eine Frau spendete für den Lebenspartner und einen Freund.


„Immer wieder erklären sich Menschen bereit, geliebten Angehörigen oder Freunden in einer kritischen gesundheitlichen Situation mit einer Lebendspende das Leben zu retten. Im Bewusstsein, ihre eigene Gesundheit zu gefährden, handeln sie dennoch, angetrieben von einem starken Gefühl der Hilfsbereitschaft gegenüber dem anderen.“, betont Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.


Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Lebendspende erfüllt sind, prüft die Lebendspendekommission der Sächsischen Landesärztekammer bei einer Anhörung des Spenders wie des Empfängers. Dabei kann die Kommission auf drei mögliche Besetzungen zurückgreifen. Aufgabe der Lebendspendekommission ist es zu prüfen, ob die Spende tatsächlich freiwillig ist und ob Anhaltspunkte für Organhandel vorliegen. Die rechtliche Basis für die Lebendspende bildet das Transplantationsgesetz.


Der potenzielle Spender muss entweder Verwandter 1. oder 2. Grades, Lebenspartner oder in Ausnahmefällen ein sehr enger Freund des Empfängers sein. Des Weiteren muss der Spender volljährig und umfassend aufgeklärt sein sowie alle medizinischen Voraussetzungen erfüllen.


Die Lebendspendekommission leistet in Zeiten, in denen noch immer Menschen während ihrer Wartezeit auf ein Spenderorgan versterben, einen wichtigen Beitrag, um Kranken zeitnah die Chance auf ein „neues“ Leben zu geben.