Der von dem Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gefasste Beschluss zur Bewältigung der Energiekrise beinhaltet keinerlei Unterstützungsmaßnahmen für die medizinische Versorgung.
Obwohl die niedergelassenen Ärzte und deren Praxispersonal die medizinische Versorgung jederzeit, auch in der Corona-Pandemie, sicherstellen, findet die angespannte finanzielle Situation der Praxen in dem Beschluss überhaupt keine Erwähnung. Mit Blick auf Herbst und Winter muss es bei hohen erkältungsbedingten Infektionszahlen so unweigerlich zu Leistungseinschränkungen und Personalabbau kommen, wenn die hohen Energiekosten nicht abgefedert werden.
Auch gesonderte Maßnahmen für den Gesundheitsbereich insgesamt sieht der Beschluss nicht vor. Unter Punkt 8 heißt es lediglich:
"Mit den umfangreichen Entlastungsmaßnahmen, insbesondere den Energiepreisbremsen, dürfte vielfach die Notwendigkeit für gesonderte Maßnahmen für einzelne Zielgruppen entfallen. Soweit sich weiterer Hilfebedarf (etwa für Industrie, kleine und mittlere Unternehmen, Handwerk und Einzelhandel; kommunale Energieversorger, insbesondere Stadtwerke; Krankenhäuser sowie Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen sowie die soziale Infrastruktur und Bildungseinrichtungen; Kultur und Sport sowie beim Anwendungsbereich des Kurzarbeitergeldes an die aktuelle Situation) ergibt, werden Bund und Länder über zusätzliche Maßnahmen beraten."