Bundesverfassungsgericht: Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen bestätigt

Schul- und Kitakinder müssen in Deutschland weiter verpflichtend gegen Masern geimpft werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies mehrere Beschwerden gegen das Gesetz ab.

Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020 geltende Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen endgültig bestätigt. Wie das Gericht in Karlsruhe heute bekannt gab, lehnte es mehrere dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden als unbegründet ab. Die Richter stellten fest, dass die Impfpflicht zwar einen Eingriff in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit darstelle. Diese Grundrechtseingriffe seien jedoch zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.

Die Vorschriften dienten dem Schutz vulnerabler Gruppen, die sich nicht selbst gegen Masern impfen lassen könnten, so das Gericht. Angesichts der "sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern" und den damit verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs bestehe eine "beträchtliche Gefährdung Dritter". Deshalb sei der Eingriff in die Grundrechte der Eltern und der Kinder auch verhältnismäßig.