Die Sächsische Landesärztekammer unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" und setzt ab sofort ein Gesamtpaket an Regelungen zur Energieeinsparung um. Dieses gilt auch für Mieter, Gäste und externe Veranstalterinnen.
Die Maßnahmen betreffen die Bereiche:
Heizung
- 19°C in belegten Innenräumen
- Heizung nach Feierabend/Veranstaltungsende wieder auf Stufe 1
- Flure, Treppenhäuser, Technikräume werden nicht beheizt
- Prüfungs-, Besprechungs- und Veranstaltungsräume werden bei Inanspruchnahme rechtzeitig auf 19°C geheizt
- Türen zu nicht oder weniger beheizten Bereichen schließen
- Regelmäßiges Stoßlüften
- Auf temperaturgerechte Kleidung achten
Beleuchtung
- Nur notwendige Beleuchtung einschalten
- Ständiges Ein-und Ausschalten in öffentlichen Bereichen vermeiden
- Außenbeleuchtung auf Sicherheits-und Notbeleuchtung reduziert
Standby-Betrieb
- Arbeitsplatzgeräte (Computer, Drucker etc.) sind nach Feierabend über Schaltdosen auszuschalten
- Sonstige Standby-Geräte (auch Veranstaltungstechnik) - sofern technisch möglich - ebenfalls ausschalten
Sonstiges
- Treppensteigen vor Fahrstuhlnutzung
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner in der Fort- und Weiterbildung oder den Betreuer Ihres Gremiums.