67. Kammerversammlung: Einführung einer Widerspruchslösung zur Organspende

Die sächsische Ärzteschaft plädiert wiederholt für die Einführung einer Widerspruchslösung zur Organspende und fordert die sächsische Staatsregierung und die Bundesregierung auf, sich für eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) einzusetzen.

 

Trotz langer und kontroverser Diskussionen und Unterstützung des ehemaligen Gesundheitsministers Spahn und des heutigen Gesundheitsministers Prof. Lauterbach wurde die Widerspruchslösung nicht bei der Gesetzesänderung im April 2019 berücksichtigt. Es wurde dagegen versucht, die Organspende zu fördern durch mehr Information und Aufklärung der Bevölkerung sowie unter anderem durch:

  • klare und großzügig finanzierte Personalvorgaben für die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken,
  • abrechenbare Aufklärungsgespräche zur Organspende alle zwei Jahre beim Hausarzt,
  • der Einführung eines neurologisch/neurochirurgischen Konsiliardienstes zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalles.

Seither hat sich an den katastrophalen Organspendezahlen in Deutschland leider nichts geändert. Im Gegenteil, der aktuelle Stand von Januar bis September 2022 liege bei 636 Spenden. Das sei ein absoluter Tiefststand seit 2017 und für ein Land wie Deutschland eine beschämende Anzahl (2020: Deutschland 11 Spender/ 1 Mio. Einwohner, Spanien 38 Spender/ 1 Mio. Einwohner, Slowenien 22 Spender/ 1 Mio. Einwohner). Insgesamt beweise dieser Trend, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht erfolgreich waren.

 

Aus Sicht der sächsischen Ärzte sei nur die Einführung einer Widerspruchslösung, die es inzwischen in sämtlichen Nachbarstaaten einschließlich der Niederlande und Großbritannien und seit 2021 auch in der Schweiz gibt, in der Lage, die Organspendezahlen zu verbessern. Nur die Widerspruchslösung könne neben einer organisatorischen Erleichterung für Krankenhäuser und Angehörige das Thema in die Mitte der Gesellschaft bringen, heißt es in der Antragsbegründung. Eine aktuelle repräsentative Umfrage der BZgA zur Organspende habe zudem ein positives Votum bei inzwischen 84 % der Befragten ergeben.

Bereits 2018 hatte auf Initiative der sächsischen Delegierten der 121. Deutsche Ärztetag die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende gefordert, auf dem 28. Sächsischen Ärztetag 2018 war diese Forderung noch einmal ausdrücklich unterstützt worden.