67. Kammerversammlung: Unterstützung in der Energiekrise für ambulante Versorgung

Unterstützungsmaßnahmen in der Energiekrise auch für den Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung fordert die sächsische Ärzteschaft von der Bundesregierung in einem heute auf der 67. Kammerversammlung gefassten Beschluss.

 

Es müssten endlich geeignete Maßnahmenpakete auch für die ambulante medizinische Versorgung vorgelegt werden. Denn obwohl die niedergelassenen Ärzte und deren Praxispersonal die medizinische Versorgung jederzeit, auch während der Corona-Pandemie, sicherstellen, findet die angespannte finanzielle Situation der Praxen bislang nur wenig bis keine Beachtung. Mit Blick auf Herbst und Winter muss es bei hohen erkältungsbedingten Infektionszahlen so unweigerlich zu Leistungseinschränkungen und Personalabbau kommen, wenn die hohen Energiekosten nicht abgefedert würden.

Insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens könnten Strom und Gas auch nicht einfach abgestellt werden. Für dieses zentrale Element der staatlichen Daseinsfürsorge brauche es deshalb umgehend Unterstützungsmaßnahmen, um Worst-Case-Szenarien, auch mit Schaden an Leib und Leben der Patienten durch Überlastung oder Technikausfall, zu vermeiden.