32. Sächsischer Ärztetag: Aktive Begleitung der Umsetzung des europäischen Gesundheitsdatenraumes

32. Sächsischer Ärztetag / 66. Kammerversammlung

Die Mandatsträger der sächsischen Ärzte fordern den Vorstand der Bundesärztekammer auf, die Umsetzung des europäischen Gesundheitsdatenraumes aktiv zu begleiten. Es müsse insbesondere darauf hingewirkt werden, dass der Datenschutz gewahrt und kein weiterer bürokratischer Aufwand generiert wird.

 

Ungeklärt sei auch die Rolle der Ärzteschaft, insbesondere mit Blick darauf, ob und welche Patientendaten von den Ärzten konsultiert und genutzt oder welche Daten eingetragen werden müssen und ob Arztpraxen als Dateninhaber zur Bereitstellung von Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung verpflichtet sind.

 

Anfang Mai hat die Europäische Kommission den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space - EHDS) auf den Weg gebracht, der einer der zentralen Bausteine einer europäischen Gesundheitsunion werden soll. Ziel des EHDS ist es, eine gemeinsame und einheitliche Infrastruktur betreffend die sog. Primärnutzung von Gesundheitsdaten zu schaffen, um Konnektivität und Interoperabilität zu ermöglichen. So soll den Bürgern ein kostenloser, unmittelbarer und einfacher Zugang zu ihren Gesundheitsdaten in elektronischer Form unter deren vollständiger Kontrolle gegeben werden. Sie sollen die Daten problemlos mit Angehörigen der Gesundheitsberufe in und zwischen den Mitgliedstaaten austauschen, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Zudem soll eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Politikgestaltung ermöglicht werden (Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten). Dazu soll die deutsche elektronische Patientenakte mit Systemen in anderen EU-Mitgliedstaaten interoperabel gemacht werden.