32. Sächsischer Ärztetag: Gesetzgebungsprozess zur Neuregelung der Suizidbeihilfe

32. Sächsischer Ärztetag / 66. Kammerversammlung

Die Mandatsträger der sächsischen Ärzte fordern den Vorstand der Bundesärztekammer auf, den gegenwärtigen Gesetzgebungsprozess der Regierungskoalition zur Neuregelung des Zuganges zur Suizidhilfe aktiver zu begleiten. Insbesondere sollten die konkreten Auswirkungen auf die ärztliche Tätigkeit und auf die Patientinnen und Patienten stärker verdeutlicht werden.

 

Schwerpunkte könnten sein:

  • Qualitätssicherung (freie Willensbildung/Freiwilligkeit, Ernsthaftigkeit, Dauerhaftigkeit),
  • Feststellung und Festlegung der Kostenträger
  • Anforderungen an ein etwaiges Gutachten
  • Frage nach der Begleitung des Suizidenten
  • Fehlversorgung (Qualität und Frequenz von Beratungsgesprächen)
  • Unterversorgung (insbesondere bei Facharztbindung an Psychiatrie und Psychotherapie)
  • Möglichkeiten der Anpassung der gesetzlichen Vorgaben durch den individualisierten Kontakt zwischen Arzt und Patient
  • Gefahr der Unterversorgung eines Suizidwilligen mit adäquaten medizinischen/psychotherapeutischen Maßnahmen

Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts in 2020 wurde die Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB festgestellt. Der Gesetzgeber hat hieraus einen impliziten Gesetzgebungsauftrag abgeleitet. Die erste Orientierungsdebatte fand am 18.05.2022 statt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen drei Gesetzvorschläge aus den Reihen der Fraktionen Bündnis 90 Die Grünen, FDP und SPD vor, die ein breites gesellschaftliches Spektrum abbilden. Letztlich wird sich ein Gesetz durchsetzen, weshalb die Ärzteschaft gefordert ist, sich zu diesem Gesetzesprozess zu verhalten und diesen aktiv im Sinne des Schutzes der freien Entfaltung der Persönlichkeit der Patienten zu begleiten.