32. Sächsischer Ärztetag: Umsetzung der geplanten Änderung der Approbationsordnung

32. Sächsischer Ärztetag / 66. Kammerversammlung

Die Mandatsträger der sächsischen Ärzte fordern die Bundesregierung auf, die auf einen guten Weg gebrachte und inhaltlich neu ausgestaltete, der tatsächlichen Versorgungsrealität angepasste neue Approbationsordnung nun endlich und zeitnah in eine Rechtsverordnung zu gießen und danach an allen deutschen Fakultäten umzusetzen.

 

Basierend auf dem Masterplan 2020 von 2017 wurden Arbeitsentwürfe einer Ärztlichen Approbationsordnung auf Bundesebene erstellt und von Fachgesellschaften, dem Medizinischen Fakultätentag, der AWMF, der BÄK und den Berufsverbänden bis 2019 kommentiert. Nach einer Anhörung im BMG 2020 wurde ein Referentenentwurf erstellt und nochmals kommentiert. Seit 2021 erfolgen keinerlei offizielle Bestrebungen, diese ÄApprO nun endlich in die Tat umzusetzen.


Es ist aus Sicht der sächsischen Ärzte nicht nachvollziehbar, dass eine so wichtige Reform nicht zügig vorangebracht wird. Gerade auch vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Gesellschaft, sich stetig verändernden Versorgungsaufgaben muss das Medizinstudium im Inhalt, der Ausrichtung und den Methoden reformiert werden. Zudem benötigen die Fakultäten einen Planungsvorlauf und -sicherheit.

 

In der neuen ÄAppro sollte der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) zugrunde gelegt sowie frühzeitig theoretischer- und klinisch-medizinischer Unterricht verzahnt werden. Bestimmte didaktische Methoden, wie z. B. Simulationen und Simulationspatienten-Unterricht müssen integriert, Interprofessionalität in der Ausbildung gestärkt und Wissenschaftlichkeit betont werden. Zudem soll das Fach Allgemeinmedizin mit einer longitudinalen Ausrichtung, einer Verlängerung des Blockpraktikums und stärkerer Beteiligung an Staatsexamina noch stärker als Fach im Curriculum aufgewertet werden.