Update der Sächsischen Impfkommission zur Durchführung von Schutzimpfungen im Freistaat Sachsen

Die Sächsische Impfkommission hat ihre Empfehlungen für die Impfung gegen Pneumokokken, Hepatitis B und Meningokokken angepasst.

Bei der Impfung gegen Pneumokokken wurden im Hinblick auf die neuen adjuvantierten Impfstoffe Änderungen vorgenommen und die Impfschemata vereinfacht. Die Empfehlung gilt für Personen ab 18 Jahren als Indikations- und Standardimpfung. 

Gefährdete ungeimpfte Kinder ab vollendetem 2. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten wie bisher als Indikationsimpfung einmalig PCV, gefolgt von 23-valentem PPSV in einem Abstand von mindestens acht Wochen. Zu den bisherigen Indikationen wie Immundefekte, HIV-Infektion, immunsuppressive Therapien oder chronische Erkrankungen sind berufliche Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen als Indikationen hinzugekommen.


Außerdem gibt es jetzt eine Empfehlung zum praktischen Vorgehen bei Hepatitis B-Impfversagern. Low-Responder sollten umgehend eine erneute Impfung mit einem adjuvantierten Impfstoff erhalten und nach einem Monat erneut kontrolliert werden. Bei Non-Responder wird die Bestimmung von HBs-Ag und Anti-HBc zum Ausschluss einer bestehenden HBV-Infektion empfohlen. Wenn beide Parameter negativ sind, sollte umgehend eine erneute Impfung ebenfalls mit einem adjuvantierten Impfstoff gegeben werden.

Die Impfung gegen Meningokokken wird jetzt als Standardimpfung für alle Risikoaltersgruppen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr empfohlen.

Alle Änderungen sind in der Datei farbig markiert:


Rückfragen zu den Empfehlungen bitte an den Vorsitzenden der Sächsischen Impfkommission: