Zielbild für die medizinische Versorgung im Jahr 2030 in Sachsen entwickelt

Akteure der sächsischen Gesundheitslandschaft haben ein »Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel« an Sozialministerin Petra Köpping übergeben. Darin legen sie dar, wie aus ihrer Sicht die medizinische Versorgung des Freistaates im Jahre 2030 aussehen soll.


Dieses Zielbild ist ein Ergebnis der »Zukunftswerkstatt für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz«. Es entstand mit allen Verantwortlichen für das Gesundheitswesen: Landesärztekammer, Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag.


Dresdens Gesundheitsbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann erläutert stellvertretend für den Sächsischen Städte- und Gemeindetag, dass Sachsens Krankenhauslandschaft vor großen Herausforderungen steht: »Einerseits wollen die Menschen in den Städten und Gemeinden in allen Lebensphasen bestmöglich medizinisch versorgt sein. Andererseits haben viele der 78 Krankenhäuser große Mühe Personal zu finden und den stetig steigenden Anforderungen an Qualität und Digitalisierung gerecht zu werden. Es braucht sowohl fortschrittliche Spitzenmedizin als auch bedarfsgerechte Grundversorgung in der Fläche. Das kann gelingen durch eine stärkere Aufgabenteilung der Krankenhäuser, sektorenübergreifende Versorgung mithilfe von Gesundheitszentren und digitale Gesundheitsangebote.«


»Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels müssen wir die Qualität der Versorgung und dafür notwendige Kooperationen ins Zentrum der Aufmerksamkeit stellen« ergänzt Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.


»Mit dem erarbeiteten Zielbild geben wir gemeinsam eine Richtung vor, wie die sächsische Versorgungslandschaft aus Ärzten, Krankenhäusern und Pflege in der Zukunft aussieht. Gerade bei dem Thema Vernetzung sehen wir die größten Chancen, die Versorgung im Freistaat vorausschauend, bedarfsgerecht, nachhaltig und effizient zu gestalten und so die Behandlungsqualität zu erhöhen und das Personal zu entlasten« sagt Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS.


»Im Blickpunkt der künftigen Entwicklungen steht eine qualitativ hochwertige und am Patienten orientierte Krankenhausversorgung«, unterstreicht auch Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des vdek stellvertretend für die Ersatzkassen in Sachsen. »Der Freistaat Sachsen muss für eine nachhaltige und auskömmliche Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser Sorge tragen. Ebenso stehen die Punkte Digitalisierung, Qualität und Spezialisierung der Krankenhausversorgung im Fokus.«


»Das vorliegende Zielbild wurde durch die Krankenhausgesellschaft mitinitiiert und mitgestaltet. Es findet die uneingeschränkte Zustimmung des sächsischen Krankenhausverbandes«, so der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen Dr. Stephan Helm. »Damit existiert sowohl eine wichtige Grundlage für die Konsolidierung und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen als auch für die Schaffung der dafür erforderlichen Instrumente und Werkzeuge. Die Krankenhausversorgung – insbesondere deren Planung und investive Absicherung – liegt dabei in besonderer Verantwortung der sächsischen Akteure. Dafür ist als nächstes das Sächsische Krankenhausgesetz zu novellieren. Darüber hinaus sollen wichtige Impulse in Richtung Bund gegeben werden.«


Auch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) als Vertretung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten war an der Entwicklung des Zielbildes beteiligt. Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen betont, wie wichtig eine langfristige Sicherung der ärztlichen Ressourcen insbesondere in den ländlichen Räumen ist: »Ein wichtiger Baustein dafür ist eine sektorenübergreifende, enge Vernetzung der Akteure im medizinischen Bereich – auch digital unterstützt. Bereits heute kooperieren unsere ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte mit Kliniken in vielen Bereichen. Zukünftig wird dies noch bedeutender werden, gerade auch vor dem Hintergrund einer ambulanter werdenden Medizin."


Dazu weiter André Jacob, Geschäftsführer des Sächsischen Landkreistages: »Das Zielbild ist Ermutigung, über die Synergien ambulanter und stationärer Versorgungsleistungen nicht mehr nur zu sprechen, sondern diese modellhaft und pragmatisch im Freistaat Sachsen umzusetzen. Gemeinsam stoßen wir einen notwendigen Transformationsprozess zu mehr Nachhaltigkeit an, der auch attraktive Arbeitswelten für das medizinische Personal schaffen soll.«


»Wir stehen vereint in der Verantwortung, einen hohen medizinischen Standard in Sachsen zu garantieren. Daher müssen wir jetzt und in Zukunft Gesundheit gemeinsam neu denken«, sagt Gesundheitsministerin Petra Köpping. »Das haben wir beispielhaft mit der Zukunftswerkstatt getan und das beweisen die beteiligten Institutionen nun auch mit der Erarbeitung des Zielbildes. Für diese wichtige Arbeit bedanke ich mich und kann versichern, dass diese essentiellen Impulse im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes berücksichtigt werden. Dieses Gesetz, dass den rechtlichen Rahmen zum Erreichen des Zielbildes festschreibt, soll in Kürze im Kabinett beraten werden. Wir wollen in der Gesundheitsvorsorge Sachsens der allgemeinen Entwicklung immer einen Schritt voraus sein.«


Hintergrund:

In vielen Regionen des Freistaats wird es in den nächsten Jahren zu einem weiteren Rückgang der Einwohnerzahlen kommen, das Stadt-Land-Gefälle vergrößert sich. Der Altersdurchschnitt wird ebenso steigen wie die Zahl der Rentnerinnen und Rentner im Verhältnis zu den Erwerbstätigen. Zudem wird sich der bereits jetzt zu beobachtende Fachkräftemangel weiter verschärfen. Diese Punkte erfordern eine rechtzeitige Anpassung der Gesundheitsversorgung und somit auch der Krankenhauslandschaft.

In der »Zukunftswerkstatt für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz« wurden die Herausforderungen und Chancen diskutiert, um den Menschen in Sachsen weiterhin eine gute medizinische Versorgung bieten zu können. Eine solch frühe Einbeziehung der maßgeblichen Kräfte in einen Reformprozess ist außergewöhnlich, entspricht jedoch dem Pioniergeist, mit dem alle Beteiligten dieser Herausforderung begegnen.

Die Maßnahmen zum Erreichen des Zielbildes werden aktuell im neuen Krankenhausgesetz festgeschrieben. Das Krankenhausgesetz wird nach dem Beschluss durch das Kabinett Anfang März zunächst in ein Anhörungsverfahren gehen. Voraussichtlich im Sommer/Herbst wird sich der Landtag damit in den entsprechenden Ausschüssen befassen und dann den abgestimmten Entwurf zur Abstimmung auf die Tagesordnung des Plenums setzen.