Sächsische Landesärztekammer jetzt mit Beauftragten für Menschenrechte sowie gegen Rassismus und Diskriminierung

Die Sächsische Landesärztekammer hat die bestehende Funktion des Menschenrechtsbeauftragten um den Zusatz „gegen Rassismus und Diskriminierung“ erweitert und in diesem Zuge sowohl die bisherige Menschenrechtsbeauftragte Swantje Kraul als auch Stephan Bialas neu berufen.

Im Genfer Gelöbnis wie auch in der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer wird unmissverständlich die ärztliche Haltung gegenüber Diskriminierungen und auch Rassismus genannt. „Daraus lässt sich ableiten, dass sich auch eine Landesärztekammer für die Einhaltung dieser Werte in der Gesundheitsversorgung einsetzen sollte. Wir sind für rassistische oder andere diskriminierende Vorfälle ansprechbar, ganz gleich, ob es sich dabei um ärztliches Personal handelt oder aber um Betroffene, die ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.“, betont der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck.

Zusätzlich sollen ärztliche Fort- und Weiterbildungen mit den Schwerpunkten Rassismus und Diskriminierung etabliert werden, um Aufklärung zum Beispiel in der Behandlung von Asylsuchenden, aber auch für den eigenen Umgang mit dem Thema Rassismus und Diskriminierung, anzubieten.

Mit dem Schritt der Aufgabenerweiterung der Beauftragten zeigt sich die Sächsische Landesärztekammer weiterhin offen und sensibel für die entsprechenden Anliegen aller im Gesundheitswesen beteiligter Personen.

Kontakt zu den Beauftragten über: menschenrechte(at)slaek.de oder https://www.slaek.de/de/ueber-uns/organisation/beauftragte.php(öffnet in neuem Fenster).