Sächsische Landesärztekammer richtet Hinweisgebermeldestelle ein

Am 2. Juli 2023 trat in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft, das Unternehmen und Behörden dazu verpflichtet, ein Hinweisgeberschutzsystem einzurichten. In diesem Kontext hat die Sächsische Landesärztekammer eine interne Meldestelle eingerichtet, um Meldungen über Missstände und Fehlverhalten entgegenzunehmen.

Sie dient dem Schutz von Personen im Geschäftsbereich der Sächsischen Landesärztekammer sowie der Sächsischen Ärzteversorgung, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. im Vorfeld einer solchen Tätigkeit Informationen über Verstöße innerhalb dieser Zuständigkeitsbereiche erlangt haben.

Die interne Meldestelle gewährleistet eine vertrauliche, objektive Behandlung der eingehenden Meldungen und eine sorgsame Prüfung der Informationen sowie eventuell erforderlicher Maßnahmen. Hierfür stellt die Sächsische Landesärztekammer geschützte Kommunikationskanäle und einen vertraulichen Ansprechpartner bereit.