Fachkommission Strahlentherapie Die Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe am Menschen bedarf der Qualitätssicherung. Sie ist von wesentlicher Bedeutung für die diagnostischen
in der Röntgendiagnostik und in der Nuklearmedizin, die Überprüfung der Unterlagen der strahlentherapeutischen Vorrichtungen mit Planungs- und Lokalisationssystemen und Dosierungsverfahren sowie der nuklearmedizinischen
. Diese können eine gemeinsame Infrastruktur nutzen. Das Referat „Ärztliche Stelle StrlSchV“ der Sächsischen Landesärztekammer betreut die Fachkommissionen Röntgen, Nuklearmedizin und Strahlentherapie