Masern in Sachsen

Auch in diesem Jahr gab es bereits Masernfälle in Sachsen. In einigen Fällen erfolgte keine sachgerechte Diagnostik durch den behandelnden Arzt. Aus diesem Grund weist das Sächsische Sozialministerium darauf hin, dass alle Ärzte, vor allem bei Patienten mit Fieber und Hautausschlag, Masern mit in Betracht ziehen und die entsprechende Diagnostik einleiten sollten.


Nähere Informationen zur Labordiagnostik bietet neben der Landesuntersuchungsanstalt (LUA) auch das Robert Koch-Institut (RKI):

Es besteht außerdem eine Meldepflicht für den Verdacht bzw. die Erkrankung an Masern nach § 6 Infektionsschutzgesetz. Nur bei rechtzeitiger Meldung hat das Gesundheitsamt die Möglichkeit, aktiv zu werden und dadurch die Ausbreitung und Gefährdung anderer Menschen zu minimieren.