BÄK stellt Liste zu Schwangerschaftsabbrüchen bereit

Welche Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen führen in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche durch? Bei der Beantwortung dieser Frage hilft seit Ende Juni eine Liste, die die Bundesärztekammer (BÄK) auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt. Diese Liste wird auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.familienplanung.de(öffnet in neuem Fenster) veröffentlicht und gemeinsam monatlich aktualisiert.


Sie ist Teil eines Kompromisses zwischen Union und SPD zum Umgang mit der Information über Schwangerschaftsabbrüche. Im Februar hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, das im 219a Strafgesetzbuch verankerte Werbeverbot zu entschärfen. Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen dürfen nun sachlich darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Das Werbeverbot bleibt grundsätzlich bestehen.


Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen können unter https://liste.bundesaerztekammer.de(öffnet in neuem Fenster) eine Aufnahme beantragen.

Allgemeine Anfragen können über die Mailadresse liste(at)baek.de(öffnet in neuem Fenster) an die Bundesärztekammer gerichtet werden.