Wichtige Information zu elektronischen Heilberufsausweisen in der medizinischen Telematikinfrastruktur

Aufgrund zunehmender Anfragen von Kammermitgliedern zur Nutzung von elektronischen Heilberufeausweisen (eHBA) im Rahmen der medizinischen Telematikinfrastruktur (TI) teilt die Sächsische Landesärztekammer mit:


Die von der Firma medisign derzeit herausgegebenen eHBA sind nicht geeignet, die geplanten Anwendungen der medizinischen TI zu unterstützen. Hierzu sind eHBA der 2. Generation (G2) notwendig, so dass es bei der Installation von Komponenten zu technischen Problemen kommen kann. medisign plant die Herausgabe von eHBA der 2. Generation zum Ende des I. bzw. Anfang des II. Quartals 2020 und will alle betroffenen Ärzte rechtzeitig informieren, wie und wann der Austausch vollzogen werden kann. Diese neuen Ausweise sollen den Betrieb im Rahmen der TI und damit auch die neuen Anwendungen vollumfänglich unterstützen.


Mittlerweile besteht die Möglichkeit, über die Sächsische Landesärztekammer auch einen eHBA der 2. Generation der Fa. T-Systems zu bestellen. Dieser eHBA sichert den Einsatz in der medizinischen TI.


Allerdings besteht bei der Beantragung nicht die Möglichkeit des Bank-Ident-Verfahrens wie bei der Firma medisign. Für die Beantragung des eHBA der Fa. T-Systems muss das Post-Ident- oder das Kammer-Ident-Verfahren genutzt werden, welches die Sächsische Landesärztekammer als eine der wenigen Kammern noch anbietet. Sollte bereits eine Vorab-Identifizierung vorliegen, ist das der unbürokratischste Weg.


Für das I. Quartal des Jahres 2020 plant die Sächsische Landesärztekammer die Herausgabe des eHBA mit qualifizierter Signatur durch die Bundesdruckerei als dritten Anbieter.


Rückfragen zu dieser Information können gerichtet werden an: