Masern in Deutschland: Sächsische Landesärztekammer weiterhin für Impflicht in Kindergärten und Schulen

Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Präventivmaßnahmen in der Medizin. Die Bereitschaft, sich impfen zu lassen, sinkt von Jahr zu Jahr. Aktuell sind 7.500 Schulanfänger nicht vor Masern geschützt. Ein Herdenschutz ist damit nicht gegeben.

 

Inzwischen besitzen weniger als die Hälfte der Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter, bei den Senioren sogar nur jeder Dritte, einen ausreichenden Impfschutz. Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, appelliert an alle Eltern, ihre Kinder frühzeitig gegen Masern impfen zu lassen. Kleinkinder sollten ab dem 11. Lebensmonat gegen Masern geimpft werden. „Eltern sollten bedenken, dass sie im Fall einer Nichtimpfung nicht nur ihr eigenes Kind gefährden, sondern auch andere Kinder und Erwachsene der Gefahr einer lebensbedrohlichen Ansteckung aussetzen.“


Der Deutsche Ärztetag hat auf Vorschlag der Sächsischen Landesärztekammer bereits 2006 die zuständigen Länderministerien aufgefordert, die notwendigen Rechtsbestimmungen zu erlassen, dass in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kindergärten und Schulen, nur Kinder aufgenommen werden dürfen, die einen vollständigen Impfstatus entsprechend den nach § 20 (3) IfSG von den obersten Landesgesundheitsbehörden öffentlich empfohlenen Schutzimpfung vorweisen können, es sei denn nach ärztlichen bzw. amtsärztlichen Urteil ist eine Impfung bei dem Kind oder Jugendlichen kontraindiziert.


In der Begründung verwies der Deutsche Ärztetag darauf, dass Rechte von Familien mit Kindern auf einen Kindergartenplatz oder einen Platz in einem Gymnasium untrennbar auch mit Pflichten verbunden sind. Dazu gehört unter anderem auch die Prophylaxe von Infektionskrankheiten durch Schutzimpfungen. Notorische Impfgegner lassen ihre Jugendlichen impfen, wenn sie ein Highschooljahr in einem anderen Land absolvieren wollen.


„Wir sollten daher in Deutschland ebenso wie den USA in den jeweiligen Ländergesetzen festlegen: keine altersgerechte Impfung – kein Kindergartenplatz und kein Gymnasienbesuch (no vaccination,no school).“, so der Präsident.


Ihren aktuellen Impfstatus können Bürger anhand ihrer Impfdokumente beim Hausarzt oder dem Gesundheitsamt feststellen lassen.