Sachsen: Kabinett beschließt 20-Punkte-Programm zur medizinischen Versorgung

Sachsen will 100 Medizinstudienplätze zusätzlich schaffen und eine Landarztquote einführen. Zudem sollen Medizinstudierende eine Mindestaufwandentschädigung im Praktischen Jahr in Akademischen Lehrpraxen und Lehrkrankenhäusern im ländlichen Raum erhalten. Die Maßnahmen gehören zu einem 20-Punkte-Programm zur medizinischen Versorgung in Sachsen, das das Sächsische Kabinett am 25. Juni beschlossen hat.


Für das 20-Punkte-Programm sind wesentliche Kostenpositionen schon in diesem Haushalt eingeplant und können unmittelbar umgesetzt werden. Dafür stehen bereits rund 30 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2019/2020 bereit. Die Mittel für die Aufstockung der Studienplätze und weitere Maßnahmen vor allem im Hochschulbereich sind erst mit dem nächsten Doppelhaushalt zu veranschlagen, denn hier müssen erst die Voraussetzungen geschaffen werden.


Konkret geht es unter anderem um mehr Studienplätze für Humanmedizin, Modellvorhaben an den Medizinischen Fakultäten der TU Dresden und der Uni Leipzig. Außerdem ist eine Landarztquote für Medizinstudierende, die sich für eine Tätigkeit außerhalb der großen Städte entscheiden, geplant. Die Sächsische Landesärztekammer allerdings spricht sich gegen solch eine Quote aus.


Zudem will der Freistaat mehr Akademische Lehrpraxen im ländlichen Raum etablieren, Mindestaufwandentschädigungen für Studierende im Praktischen Jahr einführen und die Weiterbildung für den ärztlichen Nachwuchs absichern.


In den Modellregionen Weißwasser und Marienberg werden mobile Arztpraxen erprobt. Gleichzeitig wird die Digitalisierung vorangetrieben, um bei den Patienten weite Wege und bei den Ärzten Zeit zu sparen.


Satellitenpraxen und Patientenbusse sollen verstärkt zum Einsatz kommen. Ärzte sollen künftig entlastet werden, indem stärker als bisher nichtärztliche Praxisassistenten bzw. Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis zum Einsatz kommen. Im Ergebnis soll der Arzt mehr Zeit für seine Patienten haben.