Sächsisches Ärzteparlament tagt in Dresden

Am 14. und 15. Juni 2019 kommen die neu gewählten Mandatsträger der sächsischen Ärzte zum 29. (konstituierenden) Sächsischen Ärztetag und zur 60. Kammerversammlung in Dresden zusammen. Rund 50 % von ihnen werden das erste Mal an einer Kammerversammlung als Mandatsträger teilnehmen. Die Schwerpunkte bilden die Wahlen des Präsidenten, des Vorstandes und einiger Ausschüsse. Bisher kandidiert der jetzige Präsident Erik Bodendieck, Hausarzt aus Wurzen, für das Präsidentenamt.


Der abendliche Festvortrag am Freitag steht unter dem Thema „Ärztinnen und Ärzte der Zukunft – Was sollen sie können?“. Referieren wird Prof. Dr. med. habil. Jana Jünger, Direktorin am Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz.


Zugleich wird an diesem Abend die „Hermann-Eberhardt-Friedrich-Richter-Medaille“ an drei Mediziner für ihre Verdienste um die sächsische Ärzteschaft verliehen.


  • Veranstaltungsort: Plenarsaal der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden

Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer können mit Vorlage ihres Arztausweises an den Sitzungen als Zuhörer teilnehmen.


Hintergrund: Die Kammerversammlung – das Parlament der sächsischen Ärzte

Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer besteht aus 101 gewählten Mitgliedern. Ihr gehört außerdem je ein der Kammer angehörendes Mitglied des Lehrkörpers der medizinischen Fakultäten der Universitäten Leipzig und Dresden an. Die wahlberechtigten sächsischen Ärzte wählen die Mitglieder der Kammerversammlung durch Briefwahl nach den Grundsätzen der unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl auf die Dauer von vier Jahren. Die aktuelle Amtsperiode dauert bis zum Jahr 2019.


Die Kammerversammlung beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten, wie Hauptsatzung, Wahl-, Beitrags-, Gebühren-, Berufs-, Weiterbildungs- und Meldeordnung, die Feststellung des Haushaltsplanes sowie die Entlastung des Vorstandes auf Grund des von ihm vorgelegten Jahresberichts.