Beim Betreten der Sächsischen Landesärztekammer gilt ab 15. Oktober 2020 für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Die Mittarbeiter der Kammer dürfen die Maske im eigenen Büro bzw. am Arbeitsplatz absetzen. Besucher von Veranstaltungen, Sitzungen und Fortbildungen können nach Erreichen des Sitzplatzes den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.
Der Hygieneplan der Sächsischen Landesärztekammer sowie die Hinweise für Besucher wurden dem aktuellen Geschehen entsprechend aktualisiert: