Ab sofort Krankschreibung per Telefon möglich

Telefonische Krankschreibungen sind ab sofort wieder für Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschusses beschlossen. Die Regel war im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz angelegt, um Praxen zu entlasten, Bürokratie abzubauen und unnötige Arztbesuche zu vermeiden.

Der Beschluss im Detail:

  • Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) kann nun auch nach telefonischer Anamnese erfolgen.
  • Dies gilt für Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen. Ob das im konkreten Fall so ist, entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
  • Es liegt im Ermessen der Ärztin oder des Arztes, ob die Feststellung der AU telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung per Video oder unmittelbar persönlich nötig ist.
  • Bedingung ist, dass Patientinnen und Patienten in der Praxis bekannt sind.
  • Die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann telefonisch höchstens bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.
  • Die telefonische Krankschreibung stellt die Bedeutung eines direkten Arzt-Patienten-Kontaktes nicht in Frage. Standard bleibt die unmittelbar persönliche Untersuchung.

Der G-BA-Beschluss tritt mit Wirkung zum 7. Dezember in Kraft.