Gesetzliche Regelung der Suizidhilfe: Sächsische Landesärztekammer empfiehlt Ablehnung durch Bundestag

Der Bundestag will am Donnerstag eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe beschließen. Bisher gab es drei Gesetzentwürfe. Zwei Entwürfe der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) wurden nun zu einem neuen interfraktionellen „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung sowie zur Änderung weiterer Gesetze“ vereinigt. Ein Positionspapier der Sächsischen Landesärztekammer fällt kritisch aus.

Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, betont, dass durch eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe nicht der Eindruck entstehen dürfe, Ärzte seien dazu verpflichtet. „Jede Ärztin, jeder Arzt kann und muss frei entscheiden, ob er Suizidhilfe leistet, oder nicht. Zudem müssen zuerst die Suizidprävention, wie auch die Palliativ- und Hospizversorgung maßgeblich ausgebaut und die dafür notwendigen Mittel auch zu Verfügung gestellt werden, bevor mit viel Geld und immensen bürokratischen Aufwand zusätzliche Strukturen und Regeln für eine Suizidhilfe aufgestellt werden.“ Und er kritisiert die mangelnde Einbeziehung der Ärztinnen und Ärzte in den Gesetzgebungsprozess. Gleichzeitig weisen der Präsident und der Arbeitskreis Ethik in der Medizin auf wesentliche Schwachstellen des interfraktionellen Entwurfs in einem Positionspapier hin.

In Ihrem Fazit lehnt die Sächsische Landesärztekammer ein solches Gesetzesvorhaben mit diesem Zeitplan ab, da es dem ethischen Anliegen einer Suizidprävention nicht gerecht wird und eine gesellschaftliche Diskussion ausschließt. Sie empfiehlt den Abgeordneten des Deutschen Bundestages daher die Ablehnung sämtlicher derzeit vorliegender Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe.

Das Positionspapier finden Sie hier: