Präsidium und Geschäftsführung der Sächsischen Landesärztekammer haben die Aufhebung sämtlicher Corona-Regelungen zum 6. Februar 2023 beschlossen.
Das bedeutet unter anderem:
- Alle Veranstaltungsräume können voll ausgelastet werden.
- Vor allem bei Veranstaltungen wird das Tragen einer Atemschutzmaske weiterhin empfohlen.
Nicht nur in wiederkehrenden Zeiten von Erkältungs- und Infektionskrankheiten ist Rücksicht gegenüber Mitmenschen geboten. Auf die Teimnahme an Veranstaltungen sollte im Krankheitsfall verzichtet werden.